Service

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Häufige Fragen

 

Gerne beantworten wir Ihnen hier schnell und einfach die häufigsten Fragen im Bezug auf Ihre Mitgliedschaft oder bei Interesse an einer von uns angebotenen Wohnung.

Fragen zur Mitgliedschaft

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnender Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Vorstände der Genossenschaft. Das Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil von 160 € zu zeichnen sowie eine Eintrittsgebühr von 25 € zu leisten. Die Mitgliedschaft kann nur persönlich vor Ort in der Geschäftsstelle der Genossenschaft erworben werden.

Ja, diese Möglichkeit besteht. Wichtig ist ein formloser schriftlicher Antrag an die Genossenschaft.

Das Mitglied kann zum Schluss des Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.

 

Die Kündigung muss ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Tag des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein.

Gemäß § 12 der Satzung werden die Anteile spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, zu dessen Ende gekündigt wurde, ausgezahlt.

Fragen zur Wohnungssuche

  • Personalausweis
  • Ausgefüllter Wohnungsantrag (unter „Downloads“)
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate bzw. Rentenbescheid
  • Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom aktuellen Vermieter
  • Gegebenenfalls eine Bürgschaftserklärung (unter „Downloads“)
Tabelle-Anteile

Fragen zum Havariefall

Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm u.a., die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit für Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten, z.B. von Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt.

 

Zum Beispiel sind nachfolgende Störungen als Havarie zu werten:

  • Rohrbrüche und große Löcher im Be-und Entwässerungssystem
  • Gasgeruch
  • Totalausfall der Kalt- und Warmwasserversorgung
  • Totalausfall und undichte Stellen am Heizungssystem
  • Ausfall der gesamten Stromversorgung
  • Verstopfung im Abwassersystem
  • Brände und große Wasserschäden

Hier ein paar Beispiele, die nicht zur Havarie zählen:

  • Temperatur- und Druckschwankungen in der Wasserversorgung
  • Nur teilweise durchwärmte Heizkörper, defekte Thermostatventile oder Geräusche in der Heizungsanlage
  • Kleine undichte Stellen am Be- und Entwässerungssystem sowie an den Leitungen des Heizungssystems, die keine größeren Feuchtigkeitsschäden nach sich ziehen
  • Der Ausfall der Sicherung im Stromnetz der Wohnung (inklusive FI-Schalter) durch ein defektes elektrisches Gerät oder durch Überbelastung des Netzes durch ein Gerät

Bitte bedenken Sie, der Notdienst darf nur in Anspruch genommen werden, wenn wirklich Havarien vorliegen. Fragen Sie sich also immer: Zieht ein verspätetes Eingreifen erhebliche Folgeschäden nach sich? Wenn nicht, melden Sie sich zu unseren Öffnungszeiten in unserem Büro oder telefonisch unter der 034672 65810 oder per E-Mail: auftrag@glueckauf-rossleben.de. Denn unberechtigte Inanspruchnahme können wir dem Nutzer in Rechnung stellen.

Häufige Fragen

 

Gerne beantworten wir Ihnen hier schnell und einfach die häufigsten Fragen im Bezug auf Ihre Mitgliedschaft oder bei Interesse an einer von uns angebotenen Wohnung.

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Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnender Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Vorstände der Genossenschaft. Das Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil von 160 € zu zeichnen sowie eine Eintrittsgebühr von 25 € zu leisten. Die Mitgliedschaft kann nur persönlich vor Ort in der Geschäftsstelle der Genossenschaft erworben werden.

Ja, diese Möglichkeit besteht. Wichtig ist ein formloser schriftlicher Antrag an die Genossenschaft.

Das Mitglied kann zum Schluss des Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.

 

Die Kündigung muss ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Tag des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein.

Gemäß § 12 der Satzung werden die Anteile spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, zu dessen Ende gekündigt wurde, ausgezahlt.

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  • Personalausweis
  • Ausgefüllter Wohnungsantrag (unter „Downloads“)
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate bzw. Rentenbescheid
  • Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom aktuellen Vermieter
  • Gegebenenfalls eine Bürgschaftserklärung (unter „Downloads“)
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Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm u.a., die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit für Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten, z.B. von Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt.

 

Zum Beispiel sind nachfolgende Störungen als Havarie zu werten:

  • Rohrbrüche und große Löcher im Be-und Entwässerungssystem
  • Gasgeruch
  • Totalausfall der Kalt- und Warmwasserversorgung
  • Totalausfall und undichte Stellen am Heizungssystem
  • Ausfall der gesamten Stromversorgung
  • Verstopfung im Abwassersystem
  • Brände und große Wasserschäden

Hier ein paar Beispiele, die nicht zur Havarie zählen:

  • Temperatur- und Druckschwankungen in der Wasserversorgung
  • Nur teilweise durchwärmte Heizkörper, defekte Thermostatventile oder Geräusche in der Heizungsanlage
  • Kleine undichte Stellen am Be- und Entwässerungssystem sowie an den Leitungen des Heizungssystems, die keine größeren Feuchtigkeitsschäden nach sich ziehen
  • Der Ausfall der Sicherung im Stromnetz der Wohnung (inklusive FI-Schalter) durch ein defektes elektrisches Gerät oder durch Überbelastung des Netzes durch ein Gerät

Bitte bedenken Sie, der Notdienst darf nur in Anspruch genommen werden, wenn wirklich Havarien vorliegen. Fragen Sie sich also immer: Zieht ein verspätetes Eingreifen erhebliche Folgeschäden nach sich? Wenn nicht, melden Sie sich zu unseren Öffnungszeiten in unserem Büro oder telefonisch unter der 034672 65810 oder per E-Mail: auftrag@glueckauf-rossleben.de. Denn unberechtigte Inanspruchnahme können wir dem Nutzer in Rechnung stellen.

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