Tel.: 034672 65810 | Mail: service@glueckauf-rossleben.de
Gerne beantworten wir Ihnen hier schnell und einfach die häufigsten Fragen im Bezug auf Ihre Mitgliedschaft oder bei Interesse an einer von uns angebotenen Wohnung.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnender Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Vorstände der Genossenschaft. Das Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil von 160 € zu zeichnen sowie eine Eintrittsgebühr von 25 € zu leisten. Die Mitgliedschaft kann nur persönlich vor Ort in der Geschäftsstelle der Genossenschaft erworben werden.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Wichtig ist ein formloser schriftlicher Antrag an die Genossenschaft.
Das Mitglied kann zum Schluss des Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.
Die Kündigung muss ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Tag des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein.
Gemäß § 12 der Satzung werden die Anteile spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, zu dessen Ende gekündigt wurde, ausgezahlt.
Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm u.a., die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit für Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten, z.B. von Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt.
Zum Beispiel sind nachfolgende Störungen als Havarie zu werten:
Hier ein paar Beispiele, die nicht zur Havarie zählen:
Bitte bedenken Sie, der Notdienst darf nur in Anspruch genommen werden, wenn wirklich Havarien vorliegen. Fragen Sie sich also immer: Zieht ein verspätetes Eingreifen erhebliche Folgeschäden nach sich? Wenn nicht, melden Sie sich zu unseren Öffnungszeiten in unserem Büro oder telefonisch unter der 034672 65810 oder per E-Mail: auftrag@glueckauf-rossleben.de. Denn unberechtigte Inanspruchnahme können wir dem Nutzer in Rechnung stellen.
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Zum Beispiel sind nachfolgende Störungen als Havarie zu werten:
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Mit einem Klick auf die Unterstehenden Links können Sie die von Ihnen benötigten Dokumente herunterladen.
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